Warten auf die Baugenehmigung

Dass es in unserem Blog gerade eher still ist, liegt an der noch fehlenden Baugenehmigung, an der so vieles hängt, bevor es weitergehen kann. Und so beschäftigen wir uns im Moment eher mit Kleinigkeiten:

  • Unsere Bank wollte die Finanzierungsbestätigung für Keitel-Haus in der geforderten Höhe nicht unterschreiben. Das sorgte bei uns während der Ferien für etwas Unverständnis und Kopfzerbrechen, doch nach den Ferien und klärenden Gesprächen mit Keitel-Haus und der EthikBank stellte sich dann schnell heraus, dass das ganz normal ist: Die Bank unterschreibt die Bestätigung in der Höhe des Baukredits, den Rest lässt sich Keitel-Haus über private Finanzierungszusagen bestätigen. Puh 😮
  • Unsere Sanitärfirma überraschte uns mit einer saftigen Rechnung für die Badausstattung. Zwar waren wir uns über den Aufpreis und auch dessen Höhe im Klaren, jedoch war der Zeitpunkt der Vorauszahlung doch sehr früh: Immerhin wird das Bad wohl erst im Juli oder August eingebaut. Ein kurzer Anruf bei der Firma konnte das jedoch klären, und so dürfen wir unser Geld noch ein paar Monate behalten 🙂

Immerhin, das Landratsamt hatte und noch vor Weihnachten mitgeteilt, dass unsere geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Ordnung gehen, also insbesondere die Erhöhung der Bodenplatte auf 60 cm statt 100 cm über Grund. Allerdings mussten wir noch zusätzlich einige Nachweise erbringen, die das § 78 Abs. 3 WHG fordert:

  • Der Hochwasserrückhalteraum darf nicht beeinträchtigt werden. – Dies konnten wir mit einem Vergleich der aktuellen Bebauung mit der geplanten Bebauung nachweisen. Allerdings mussten wir dazu die Aufschüttung um das Haus herum ein wenig reduzieren. Alternativ hätten wir irgendwo neuen Retentionsraum schaffen müssen (d.h. zum Beispiel ein Loch im Garten buddeln 😉 )
  • Der Abfluss bei Hochwasser darf nicht nachteilig verändert werden. – Hierzu konnten wir darstellen, dass im Querschnitt betrachtet ein Hochwasser die neue Bebauung genauso umspülen kann wie die alte Bebaauung, sich also bei uns bei einem Nord-Süd-Durchfluss kein Wasser staut. (Dass es bei uns jemals im Hochwasserfall zu einem relevanten Durchfluss kommt, ist aber aus unserer Sicht mehr als unwahrscheinlich…)

Beide Forderungen erschienen uns nicht besonders intuitiv und eher realitätsfern, sind aber wohl schlichtweg der Gesetzeslage geschuldet. Unser Architekt hat sich (nach den wohlverdienten Weihnachtsferien) auch zügig daran gemacht, und nun hoffen wir auf eine schnelle Baugenehmigung!

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